Björn Försterling, 
FDP-Landtagskandidat im Wahlkreis 9 und Mitglied im Kreistag

Kreistags-Rede vom 07. Mai 2007 

"Asse II: Ziel ist, die Belastungen für die Bevölkerung und die Umwelt zu minimieren." 



Seit Jahrzehnten belastet das Thema ASSE das Leben der Menschen in dieser Region. Und immer wieder wird in der laufenden politischen Diskussion die Vergangenheit zitiert um sich gegenseitig die Last der Schuld aufzuladen. Das muss meiner Meinung nach ein Ende haben. Niemandem hilft es wenn wir weiterhin nach Schuldigen suchen, anstatt an einer Lösung des Problems zu arbeiten. 

Der Kreistag der letzten Legislaturperiode hat in seiner Resolution keine Lösung für das Problem ASSE beschlossen – ich denke das darf sich auch keiner von uns anmaßen – aber einen tragfähigen Beschluss gefasst, wie man mit der Schließung der Schachtanlage umgehen möchte. Daran hat sich auch der jetzige Kreistag bisher immer gehalten und wird sich – so hoffe ich – auch in Zukunft daran halten. 

In den vergangenen Wochen und Monaten wurde daher von allen Seiten versucht, der Resolution auch Taten folgen zu lassen. Und, was ich dabei sehr bemerkenswert fand und auch noch finde, ohne dass es von den Mitgliedern des Kreistags politisch ausgeschlachtet worden ist. Ich würde mir wünschen, dass dieses auch für einige Bundespolitiker und auch für ehemalige Angehörige des Kreistages gelten würde. Wir sind gefordert, gemeinsam die sicherste Lösung für die Schachtanlage ASSE zu finden und für diese politisch einzutreten. 

Wir haben uns daher heute zunächst einmal die Frage zu stellen, welche Punkte der gemeinsamen Resolution des Kreistages mit den Räten der Samtgemeinden Asse und Schöppenstedt sind erreicht. 

Erstens: 

„Die Bundesrepublik Deutschland wird aufgefordert, das Endlager auf Dauer zu betreiben und auf der Schachtanlage Asse II eine Informationsstelle einzurichten, um die Bevölkerung auch nach der Schließung des Bergwerks über die Einlagerung von radioaktiven Stoffen zu informieren.“ (aus der Resolution)

Hier liegt bisher eine mündliche Zusage des Staatssekretärs Prof. Dr. Meyer-Krahmer aus dem Bundesministerium für Bildung und Forschung vor. Diese sollten wir uns schnellstens schriftlich bestätigen lassen.

Zweitens:

„Es ist zu gewährleisten, dass langfristig alle relevanten Parameter im Bereich der Schachtanlage sowie in der Umgebung gemessen werden, um die chemischen und physikalischen Veränderungsprozesse rechtzeitig erfassen zu können.“

Hier gab es bereits mehrfach mündliche Zusagen des niedersächsischen Umweltministers Hans-Heinrich Sander – auf dessen Wort man sich im Übrigen mehr als verlassen kann – und seines Staatssekretärs Dr. Eberl. Auch hier gilt es von Seiten des Landkreises eine schriftliche Bestätigung zu erhalten. 

Drittens:

„In verschiedenen Veranstaltungen ist von allen Beteiligten zugesagt worden, dass das bergrechtliche Genehmigungsverfahren für den Abschlussbetriebsplan auf freiwilliger Basis so ergänzt werden soll, dass es materiell einem atomrechtlichen Verfahren entspricht. Diese Zusage ist vor Beginn des Verfahrens zwischen allen Beteiligten schriftlich zu vereinbaren, andernfalls wird gefordert, die Schließung der Asse II nach Atomrecht durchzuführen.“

Meine sehr geehrten Damen und Herren, 

an dieser Stelle wiederhole ich den letzten Halbsatz: Andernfalls wird gefordert, die Schließung der Asse II nach Atomrecht durchzuführen. 

Und an dieser Stelle würden wir mit dem Beschluss des vorliegenden Antrags das erste Mal den gemeinsamen Boden unserer Resolution verlassen. Ein Beitritt zum Rechtshilfefonds Asse II bedeutet für den Landkreis Wolfenbüttel und den Kreistag als Beschlussorgan die einseitige Parteinahme in einem Rechtsstreit, in dem es um die Frage zwischen Bergrecht und Atomrecht geht. Das würde heißen, dass wir nur eine Schließung nach Atomrecht wollen und nichts anderes akzeptieren würden. Die Resolution wäre daher in diesem Punkt bedeutungslos. 

Ich möchte an dieser Stelle zusätzlich darauf hinweisen, dass es bereits seit über einem Jahr eine Vereinbarung zwischen dem Niedersächsischen Umweltministerium, dem Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie, dem Bundesministerium für Bildung und Forschung, sowie der GSF als Betreiber über die Information und Beteiligung der Öffentlichkeit im Rahmen der Zulassung des Abschlussbetriebsplans gibt. Auch soll es nach der abschließenden Vorlage des Plans einen öffentlichen Erörterungstermin geben. 

Ich sehe daher derzeit keinen Grund nicht weiter an der Resolution festzuhalten.

Viertens:

„Ziel ist, die Belastungen für die Bevölkerung und die Umwelt zu minimieren. Durch eine unverzügliche Erarbeitung eines Optionsvergleichs und eine zügige Erstellung eines Abschlussbetriebsplans sowie die Beschränkung der vorab durchzuführenden Maßnahmen auf das notwendige Maß ist sicherzustellen, dass vor der Genehmigung des Abschlussbetriebsplanes keine vollendeten Tatsachen geschaffen werden. 

Es ist gutachterlich umfassend zu untersuchen, wie und wo die in der Asse eingelagerten radioaktiven Abfälle langfristig sicher zu entsorgen sind.“

Ziel ist, die Belastungen für die Bevölkerung und die Umwelt zu minimieren. Meine sehr geehrten Damen und Herren, da sind wir uns doch alle einig. Und genau aus diesem Grund können wir doch nicht zusehen, und es nicht auch noch finanziell unterstützen, dass wir uns einem jahrelangen Verfahrensstreit widmen, in dem es nicht – und das sage ich hier ganz ausdrücklich – in dem es nicht darum geht, die Belastungen für die Bevölkerung und die Umwelt zu minimieren. Es geht nicht darum in dieser Klage zu prüfen, welche Problemlösung die sicherste für Frau Wrede und uns anderen Menschen die in dieser Region leben ist. Es geht darum, nach welchem Verfahren die Schließung überhaupt durchgeführt werden soll. Am Ende dieses langen Klagewegs wird kein Gericht uns sagen können, am sichersten ist es die Fässer unten zu lassen und die Schachtanlage zu verfüllen, oder am sichersten ist es, die Fässer hinauszuholen, durch Deutschland zu fahren neu zu konfektionieren und dann in Schacht Konrad wieder einzulagern. Im Zweifel, wenn es schnell geht, wird das höchste deutsche Gericht, ca. im Jahre 2012 entscheiden, dass die Schließung nach Bergrecht zu erfolgen hat. Oder es kommt zu der Auffassung, dass nach Atom-recht zu schließen ist. Was aber würde eine solche Entscheidung ändern: Nichts. Gar nichts. Außer, dass das Verfahren einen anderen Namen hat, um eine Ecke bürokratischer wird und möglicherweise auch der Vorsitzende des Kaninchenzüchtervereins München-Pasing Klage gegen eine Entscheidung im atomrechtlichen Schließungsverfahren einreichen könnte. 

Es würde aber die Sicherheit der Menschen in unserer Region nicht erhöhen. Denn auch nach Atomrecht, würde die GSF dann einen Abschlussbetriebsplan vorlegen und dieser würde dann geprüft werden. Entweder er wird abgelehnt, dann wird es Jahre später einen erneuten Anlauf geben, oder er wird genehmigt werden. Ich glaube aber kaum, dass sich an dem Abschlussbetriebsplan etwas ändern würde. Und so kämen wir am Ende wahrscheinlich zu demselben Ergebnis, nur Jahre oder Jahr-zehnte später. In diesem Punkt müssen wir lernen, die Realität zu akzeptieren. Das soll nicht heißen, dass wir aufgeben, sondern, dass wir uns nicht um das Verfahrens-recht streiten sollten, sondern für die sicherste Lösung kämpfen müssen. Aber auch dort wird der Zeitpunkt kommen, an dem wir eine Entscheidung treffen müssen und sagen müssen: Diese Lösung ist nach unseren Erkenntnissen die Sicherste. 

Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen,

es ist politisch opportun, heute dem Beitritt zum Rechtshilfefonds zuzustimmen. Das Geld tut schon keinem Weh. Man hat sein Gewissen vielleicht beruhigt. Die Entscheidung ist hinausgeschoben und vor allem, die Entscheidung liegt vorerst in anderen Händen. Doch glauben sie mir, wir werden das Problem nicht los und wir müssen irgendwann eine Entscheidung treffen, ob es uns gefällt oder nicht. 

Und so ist für die FDP die Position über einen Beitritt zum Rechtshilfefonds eindeutig:

1. Die öffentliche Hand hat nicht die Aufgabe, Klagen von Privatpersonen finanziell zu unterstützen.
2. Es besteht die Gefahr, dass wir uns als Landkreis mit dieser einseitigen Positionierung aus dem laufenden Verfahren und den laufenden Gesprächen verabschieden.
3. Ein Beitritt entspricht nicht der gemeinsam gefassten Resolution.
4. Ein möglicher langjähriger Verfahrensstreit erhöht das Risiko, dass es nicht innerhalb der gewährleisteten Standsicherheit des Grubengebäudes zu einer abschließenden Lösung kommt, und
5. In dem Verfahrensstreit geht es nicht um die von uns angestrebte sicherste Lösung für die Menschen vor Ort, sondern um eine ideologische Auseinandersetzung um die Atompolitik in Deutschland vor Ort. 

Wir werden den Antrag daher ablehnen. 

Meine sehr geehrten Damen und Herren, 

Thomas Fach und ich richten die Bitte an Sie, weiterhin gemeinsam für eine Lösung im Sinne unserer Resolution einzutreten und sich kein Beispiel an denen zu nehmen, die dieses hochsensible Thema politisch ausschlachten wollen.