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FDP
Kreisverband Wolfenbüttel
Pressesprecher |
9.9.2004 |
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Sehr
geehrter Herr Stechert, im
Namen der FDP übermittele ich Ihnen folgende Stellungnahme: FDP-Kreisverband
und Kreistagsfraktion bekräftigen ihre entschiedene Ablehnung der
Unterstützung des Rechtshilfefonds Schacht Konrad. Zunächst
einmal ist grundsätzlich festzuhalten, dass der Landkreis Wolfenbüttel,
da er nicht direkt betroffen ist, keine Klageberechtigung besitzt. Die
FDP hält eine Unterstützung eines privatrechtlichen Fonds grundsätzlich
für nicht vereinbar mit den Grundsätzen einer ordnungsgemäßen
Haushaltsführung und lehnt einen derartigen Umgang mit Steuergeldern ab.
Wenn SPD und Grüne ein Bedürfnis verspüren, eine derartige Klage zu
unterstützen, hätten die Mitglieder der rot-grünen Kreistagskoalition
in ihre eigenen Taschen greifen sollen. Eigene finanzielle Opfer zu
bringen, hätte zu ihrer eigenen politischen Glaubwürdigkeit beitragen
können, fremde Gelder, in diesem Fall Steueraufkommen der Wolfenbütteler
Bürger, hierfür zu verwenden, zeugt von Verantwortungslosigkeit und
politischer Instinktlosigkeit. Rot-grün
hat zu Beginn dieses Jahres die Kreisumlage erhöht und damit den
finanziellen Spielraum der Kommunen des Landkreises und der Stadt
Wolfenbüttel erheblich eingeschränkt. Wichtige soziale, kulturelle und
bildungspolitische Vorhaben können im Landkreis Wolfenbüttel kaum noch
finanziert werden. In einer derartigen hoffnungslosen finanziellen Lage
15.000€ auszugeben, um eine private Klage zu unterstützen, beweist,
dass den rot-grünen Politikern die Anliegen der Einwohner des Landkreises
weniger wichtig sind als die Anliegen einer Familie Traube. Freundliche
Grüße Rudolf
Ordon |
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