Einladung: Selbstbestimmt Leben und Sterben. Wie frei ist der Mensch? - Ein Gespräch zur Sterbehilfe

Über die Veranstaltung

Im Februar 2020 erklärte das Bundesverfassungsgericht den § 217 StGB, der die geschäftsmäßige Förderung der Selbsttötung unter Strafe stellte, für verfassungswidrig und stärkte das Recht Selbstbestimmung.

Der Präsident des Bundesverfassungsgerichts beendete seine Begründung mit den Worten:

Wir mögen seinen Entschluss bedauern, wir dürfen alles versuchen, ihn umzustimmen, wir müssen seine freie Entscheidung aber in letzter Konsequenz akzeptieren.

Spätestens mit diesem Urteil ist die gesellschaftliche und politische Debatte über eine mögliche Neuregelung des Sterbehilferechts wieder entbrannt. Einen Vorschlag zu einer Neuregelung machen die Abgeordneten Katrin Helling-Plahr (FDP), Prof. Dr. Karl Lauterbach (SPD) und Dr. Petra Sitte (Linke). Gemeinsam haben sie im Januar 2021 einen interfraktionellen Gesetzentwurf für ein liberales Sterbehilfegesetz präsentiert.

Auf unserem kommenden Themenabend wird uns die FDP-Bundestagsabgeordnete Katrin Helling-Plahr (Rechtsanwältin & Fachanwältin für Medizinrecht) ihren Vorschlag vorstellen und erläutern. Der Vorschlag der Abgeordneten soll Rechtssicherheit für alle Beteiligten schaffen und für Betroffene auch den Zugang zu Medikamenten zur Selbsttötung eröffnen.

Ebenfalls zu Gast ist Detlef Koch. Der renommierte Fachanwalt für Medizinrecht begleitet seit vielen Jahren Sterbehilfe-Fälle bis zum Bundesverwaltungsgericht, dem Bundesverfassungsgericht und zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte und hat dadurch maßgebliche Rechtsänderungen in Deutschland entscheidend mitgeprägt.

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